Rechtsprechung
   AGH Niedersachsen, 05.09.2016 - AGH 17/15 (I 1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,32879
AGH Niedersachsen, 05.09.2016 - AGH 17/15 (I 1) (https://dejure.org/2016,32879)
AGH Niedersachsen, Entscheidung vom 05.09.2016 - AGH 17/15 (I 1) (https://dejure.org/2016,32879)
AGH Niedersachsen, Entscheidung vom 05. September 2016 - AGH 17/15 (I 1) (https://dejure.org/2016,32879)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,32879) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 05.11.2001 - 1 BvR 1523/00

    Keine Interessenkollision bei einem Rechtsanwalt, der als Justitiar eines

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 05.09.2016 - AGH 17/15
    Der Rechtsanwalt hat sich auch in der Hauptverhandlung dahingehend eingelassen, dass sein Tätigwerden als Rechtsanwalt trotz der Vorbefassung mit den Sachverhalten als Angestellter der Firma ... unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes (Beschluss des BVerfG 1. Senat 2. Kammer vom 05.11.2011, AZ: 1 BvR 1523/00, NJW 2002, 503 ff) zulässig sei.

    Allerdings ist vor dem Hintergrund der gebotenen verfassungskonformen, an Art. 12 GG ausgerichteten einschränkenden Auslegung des § 46 BRAO a.F. unter "ständigem Dienst- oder sonstigen Beschäftigungsverhältnis" nur eine solche Vertragsbeziehung zu verstehen, bei der tatsächlich eine Interessenkollision entstehen kann (BVerfG NJW 2002, 503).

    Der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 05.11.2011 (NJW 2002, 503 ff) lag ein völlig anders gelagerter Sachverhalt als der vorliegende zu Grunde.

  • BGH, 25.02.1999 - IX ZR 384/97

    Verfassungsmäßigkeit und Rechtsfolgen des Tätigkeitsverbots des Rechtsanwalts

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 05.09.2016 - AGH 17/15
    Der Gesetzgeber hat aus Gründen der Rechtssicherheit und Beweisbarkeit einen rein formellen Standpunkt eingenommen und nur darauf abgestellt, ob generell rechtlich eine Weisungsgebundenheit oder persönliche Unabhängigkeit besteht (BGH NJW 1999, 1715).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht